Dresden legt Berufung gegen DFB-Urteil ein

DFB

Die juristischen Querelen um die schweren Ausschreitungen beim Spiel zwischen Dynamo Dresden und Hertha BSC gehen weiter. Dynamo zieht vor das DFB-Bundesgericht, nachdem das Sportgericht einen Einspruch der SGD zurückgewiesen hatte. Der Streit zwischen Dynamo Dresden und dem DFB nach den schweren Ausschreitungen im Heimspiel der SGD gegen Hertha BSC geht in die nächste Runde. Fristgerecht legten die Dresdner am Freitag Einspruch gegen das gefällte Urteil des DFB-Sportgerichts ein. Damit erreicht der Fall die nächste Instanz, die Verhandlungen werden nun am Bundesgericht des Verbandes geführt.

Nach Rücksprache mit den Gremien haben wir uns bewusst für diesen Schritt entschieden. Die Verfahrensweise der Verhandlung in Frankfurt entsprach nicht dem, was wir uns als Verein erhofft hatten. Wir sind zuversichtlich, vor dem DFB-Bundesgericht in einer neuen Verhandlungsrunde eine bessere Möglichkeit zu erhalten, Gehör für unsere Argumente zu finden„, wird Stephan Zimmermann, Geschäftsführer der SGD, in einer Vereinsmitteilung zitiert.

„K-Blöcke“  bleiben geschlossen

Auslöser waren die Vorfälle beim 1:0-Sieg der Berliner im Dresdner Rudolf-Harbig-Stadion am 4. April. Dynamo-Fans waren über den Platz zum Hertha-Block gelaufen und hatten pyrotechnische Gegenstände auf die Tribüne geworfen. Die Berliner Fans warfen ihrerseits ebenfalls mit pyrotechnischen Gegenständen auf die Dresdner, die sich im Stadioninnenraum befanden. Nach einem massiven Polizeieinsatz konnte das Spiel erst nach 19 Minuten fortgesetzt werden, mindestens 17 Personen wurden verletzt.

Daraufhin sprach der DFB empfindliche Strafen für beide Vereine aus. Hertha BSC musste eine Geldstrafe in Höhe von 152.000 Euro zahlen, Dynamo wurde zu einer Geldstrafe von 91.200 Euro verurteilt. Außerdem werden bei den nächsten beiden Dynamo-Heimspielen die „K-Blöcke“, in denen die organisierte Fanszene der Dresdner steht, geschlossen – der zweite Teilausschluss der Fans ist allerdings bis zum Sommer 2027 zur Bewährung ausgesetzt. Beide Vereine müssen für die kommenden Duelle außerdem ein gemeinsames Sicherheitskonzept erarbeiten und die Gästekontingente reduzieren.

DFB-Sportgericht weist Einspruch zurück

Vor allem aufgrund des Zuschauer-Teilausschlusses als Kollektivstrafe legte Dresden Einspruch gegen das erste Urteil ein. Doch die Argumentation der Sachsen überzeugte das DFB-Sportgericht nicht, am 5. Juni wies dieses den Einspruch ab. Schon bei der ursprünglichen Urteilsbegründung hatte Stephan Oberholz, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, betont: „Ich kann mich an kaum einen Fall erinnern, bei dem Pyrotechnik in einem solchen Ausmaß als Waffe gegen Menschen eingesetzt wurde.“

Eine Woche hatte die SGD danach Zeit, erneut Berufung einzulegen. Wie angekündigt, hat der Verein an diesem Freitag weitere rechtliche Schritte folgen lassen.

Dynamo zahlt 91.200 Euro Strafe & Teilausschluss für Ausschreitungen

News-2

Der DFB hat am Mittwoch die Strafe für die beiden Vereine bekannt gegeben: Dresden muss 91.200 Euro zahlen, wovon 30.400 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden dürfen. Außerdem gibt es beim folgenden Heimspiel einen Zuschauer-Teilausschluss. Die „K-Blöcke“ (Blöcke K 1 bis K 5) im Rudolf-Harbig-Stadion werden dann geschlossen sein. Ein weiteres Spiel mit einem derartigen Teilausschluss wurde als Strafe auf Bewährung verhängt – die Bewährungszeit läuft bis zum 30. Juni 2027. Hertha BSC muss 152.000 Euro Strafe zahlen, wovon 50.500 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden dürfen.

Die „K-Blöcke“ (Blöcke K 1 bis K 5) werden geschlossen

Außerdem wurde beiden Vereinen auferlegt, unter Einbeziehung der Abteilung Sicherheit des DFB ein gemeinsames Sicherheitskonzept zu erstellen und durchzusetzen. Teil dessen ist, dass bei den nächsten beiden Spielen zwischen Dynamo Dresden und Hertha BSC in der folgenden Saison – unabhängig davon, ob in der 2. Liga oder im DFB-Pokal – jeweils nur die Hälfte des zulässigen Kartenkontingents des Gästebereichs verkauft werden darf. Zudem müssen die Gästetickets personalisiert werden. Und Hertha und Dynamo müssen mindestens 30 eigene qualifizierte Ordnungskräfte im Rahmen des jeweiligen Auswärtsspiels einsetzen. Die Vereine können gegen die Entscheidung des DFB innerhalb von 24 Stunden Einspruch einlegen.

Am Karsamstag 2026 war Hertha BSC am 28. Spieltag der 2. Bundesliga bei Dynamo Dresden zu Gast. Es kam zu ungewohnt heftigen Ausschreitungen einzelner Fan-Gruppierungen beider Vereine: Dynamo-Fans liefen über den Platz zum Hertha-Block und warfen pyrotechnische Gegenstände auf die Tribüne. Die Berliner Fans warfen ihrerseits ebenfalls mit pyrotechnischen Gegenständen auf die Dresdner, die sich im Stadioninnenraum befanden. Die Polizei schaffte es zwar, die Situation zu beruhigen, aber die Partie war insgesamt 19 Minuten lang unterbrochen und es gab mindestens 17 verletzte Personen.

Die zuständigen Verbandsverantwortlichen fanden zu dem Sachverhalt deutliche Worte: „Ich kann mich an kaum einen Fall erinnern, bei dem Pyrotechnik in einem solchen Ausmaß als Waffe gegen Menschen eingesetzt wurde. Das ist nicht tolerierbar, dafür kann es keine Entschuldigung, keine Ausrede und auch keine Nachsicht geben. Damit wurde eine Grenze überschritten. Da der Fall kein Standardfall ist, muss auch die Sanktion vom Standard abweichen“, sagte Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts. Der Zuschauer-Teilausschluss sei eine harte Sanktion, diese beschränke sich aber gezielt auf die Tribünenbereiche, aus denen die Unruhestifter bei den Ausschreitungen kamen.

Auch Thomas Bergmann, DFB-Vizepräsident für Rechtsangelegenheiten, äußerte sich: „Wir reden über einen Gewaltexzess, der uns alle fassungslos macht.“ Der Dialog und Austausch mit den Vereinen sei weiterhin zentrales Element der DFB-Politik, aber: „Wenn niedrigschwellige Maßnahmen erkennbar nicht greifen, wenn auch die Selbstregulierung in den Fanszenen nicht wirkt, dann muss dies fühlbare Konsequenzen haben.“ Es seien „drastische Maßnahmen“, die aber ein Großteil der friedlichen Fußballfans befürworte: „Denn: Was in Dresden passiert ist, darf sich nicht wiederholen.“