Der DFB hat am Mittwoch die Strafe für die beiden Vereine bekannt gegeben: Dresden muss 91.200 Euro zahlen, wovon 30.400 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden dürfen. Außerdem gibt es beim folgenden Heimspiel einen Zuschauer-Teilausschluss. Die „K-Blöcke“ (Blöcke K 1 bis K 5) im Rudolf-Harbig-Stadion werden dann geschlossen sein. Ein weiteres Spiel mit einem derartigen Teilausschluss wurde als Strafe auf Bewährung verhängt – die Bewährungszeit läuft bis zum 30. Juni 2027. Hertha BSC muss 152.000 Euro Strafe zahlen, wovon 50.500 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden dürfen.
Die „K-Blöcke“ (Blöcke K 1 bis K 5) werden geschlossen
Außerdem wurde beiden Vereinen auferlegt, unter Einbeziehung der Abteilung Sicherheit des DFB ein gemeinsames Sicherheitskonzept zu erstellen und durchzusetzen. Teil dessen ist, dass bei den nächsten beiden Spielen zwischen Dynamo Dresden und Hertha BSC in der folgenden Saison – unabhängig davon, ob in der 2. Liga oder im DFB-Pokal – jeweils nur die Hälfte des zulässigen Kartenkontingents des Gästebereichs verkauft werden darf. Zudem müssen die Gästetickets personalisiert werden. Und Hertha und Dynamo müssen mindestens 30 eigene qualifizierte Ordnungskräfte im Rahmen des jeweiligen Auswärtsspiels einsetzen. Die Vereine können gegen die Entscheidung des DFB innerhalb von 24 Stunden Einspruch einlegen.
Am Karsamstag 2026 war Hertha BSC am 28. Spieltag der 2. Bundesliga bei Dynamo Dresden zu Gast. Es kam zu ungewohnt heftigen Ausschreitungen einzelner Fan-Gruppierungen beider Vereine: Dynamo-Fans liefen über den Platz zum Hertha-Block und warfen pyrotechnische Gegenstände auf die Tribüne. Die Berliner Fans warfen ihrerseits ebenfalls mit pyrotechnischen Gegenständen auf die Dresdner, die sich im Stadioninnenraum befanden. Die Polizei schaffte es zwar, die Situation zu beruhigen, aber die Partie war insgesamt 19 Minuten lang unterbrochen und es gab mindestens 17 verletzte Personen.
Die zuständigen Verbandsverantwortlichen fanden zu dem Sachverhalt deutliche Worte: „Ich kann mich an kaum einen Fall erinnern, bei dem Pyrotechnik in einem solchen Ausmaß als Waffe gegen Menschen eingesetzt wurde. Das ist nicht tolerierbar, dafür kann es keine Entschuldigung, keine Ausrede und auch keine Nachsicht geben. Damit wurde eine Grenze überschritten. Da der Fall kein Standardfall ist, muss auch die Sanktion vom Standard abweichen“, sagte Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts. Der Zuschauer-Teilausschluss sei eine harte Sanktion, diese beschränke sich aber gezielt auf die Tribünenbereiche, aus denen die Unruhestifter bei den Ausschreitungen kamen.
Auch Thomas Bergmann, DFB-Vizepräsident für Rechtsangelegenheiten, äußerte sich: „Wir reden über einen Gewaltexzess, der uns alle fassungslos macht.“ Der Dialog und Austausch mit den Vereinen sei weiterhin zentrales Element der DFB-Politik, aber: „Wenn niedrigschwellige Maßnahmen erkennbar nicht greifen, wenn auch die Selbstregulierung in den Fanszenen nicht wirkt, dann muss dies fühlbare Konsequenzen haben.“ Es seien „drastische Maßnahmen“, die aber ein Großteil der friedlichen Fußballfans befürworte: „Denn: Was in Dresden passiert ist, darf sich nicht wiederholen.“

