Die juristischen Querelen um die schweren Ausschreitungen beim Spiel zwischen Dynamo Dresden und Hertha BSC gehen weiter. Dynamo zieht vor das DFB-Bundesgericht, nachdem das Sportgericht einen Einspruch der SGD zurückgewiesen hatte. Der Streit zwischen Dynamo Dresden und dem DFB nach den schweren Ausschreitungen im Heimspiel der SGD gegen Hertha BSC geht in die nächste Runde. Fristgerecht legten die Dresdner am Freitag Einspruch gegen das gefällte Urteil des DFB-Sportgerichts ein. Damit erreicht der Fall die nächste Instanz, die Verhandlungen werden nun am Bundesgericht des Verbandes geführt.
„Nach Rücksprache mit den Gremien haben wir uns bewusst für diesen Schritt entschieden. Die Verfahrensweise der Verhandlung in Frankfurt entsprach nicht dem, was wir uns als Verein erhofft hatten. Wir sind zuversichtlich, vor dem DFB-Bundesgericht in einer neuen Verhandlungsrunde eine bessere Möglichkeit zu erhalten, Gehör für unsere Argumente zu finden„, wird Stephan Zimmermann, Geschäftsführer der SGD, in einer Vereinsmitteilung zitiert.
„K-Blöcke“ bleiben geschlossen
Auslöser waren die Vorfälle beim 1:0-Sieg der Berliner im Dresdner Rudolf-Harbig-Stadion am 4. April. Dynamo-Fans waren über den Platz zum Hertha-Block gelaufen und hatten pyrotechnische Gegenstände auf die Tribüne geworfen. Die Berliner Fans warfen ihrerseits ebenfalls mit pyrotechnischen Gegenständen auf die Dresdner, die sich im Stadioninnenraum befanden. Nach einem massiven Polizeieinsatz konnte das Spiel erst nach 19 Minuten fortgesetzt werden, mindestens 17 Personen wurden verletzt.
Daraufhin sprach der DFB empfindliche Strafen für beide Vereine aus. Hertha BSC musste eine Geldstrafe in Höhe von 152.000 Euro zahlen, Dynamo wurde zu einer Geldstrafe von 91.200 Euro verurteilt. Außerdem werden bei den nächsten beiden Dynamo-Heimspielen die „K-Blöcke“, in denen die organisierte Fanszene der Dresdner steht, geschlossen – der zweite Teilausschluss der Fans ist allerdings bis zum Sommer 2027 zur Bewährung ausgesetzt. Beide Vereine müssen für die kommenden Duelle außerdem ein gemeinsames Sicherheitskonzept erarbeiten und die Gästekontingente reduzieren.
DFB-Sportgericht weist Einspruch zurück
Vor allem aufgrund des Zuschauer-Teilausschlusses als Kollektivstrafe legte Dresden Einspruch gegen das erste Urteil ein. Doch die Argumentation der Sachsen überzeugte das DFB-Sportgericht nicht, am 5. Juni wies dieses den Einspruch ab. Schon bei der ursprünglichen Urteilsbegründung hatte Stephan Oberholz, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, betont: „Ich kann mich an kaum einen Fall erinnern, bei dem Pyrotechnik in einem solchen Ausmaß als Waffe gegen Menschen eingesetzt wurde.“
Eine Woche hatte die SGD danach Zeit, erneut Berufung einzulegen. Wie angekündigt, hat der Verein an diesem Freitag weitere rechtliche Schritte folgen lassen.
