Dynamo Dresden legt beim DFB-Sportgericht Einspruch ein
.. gegen den folgenschweren Platzverweis von Kyu-Hyun Park in Meppen. Hoffnung macht ein Präzedenzfall mit Nils Petersen. Die bittere 1:4-Auswärtspleite bei Absteiger SV Meppen lässt sich nicht mehr rückgängig machen, aber Dynamo Dresden hofft nun, dass zumindest der noch beim Stand von 1:0 für die SGD in der 68. Minute verhängte Platzverweis gegen Linksverteidiger Kyu-Hyun Park nachträglich annuliert wird. Laut übereinstimmenden Berichten von Bild und dem Fachmagazin kicker haben die Schwarz-Gelben beim DFB-Sportgericht Einspruch eingelegt.
Präzedenzfall Nils Petersen
Laut der Dresdner Begründung habe Schiedsrichter Lars Erbst die erste Gelbe Karte gegen Park wegen Zeitspiels vier Minuten zuvor nicht ordnungsgemäß gezeigt, der 22-jährige Südkoreaner stand in jenem Moment bereits mit dem Rücken zum Unparteiischen. Der Klub argumentiert, dass Park im Wissen um die erste Gelbe womoglich anders in den folgenden Zweikampf gegangen wäre, der nicht nur zu Gelb-Rot führte – sondern im Anschluss des folgenden Freistoßes auch zum 1:1. Danach brach die dezimierte SGD-Elf vollkommen auseinander und verspielte womöglich den Wiederaufstieg in die 2. Liga.
Dynamo kann sich in seinem Einspruch auf einen Präzedenzfall aus der Saison 2017/18 berufen, als Nils Petersens Platzverweis bei der Freiburger 0:2-Niederlage Ende März 2018 auf Schalke im Nachgang für nichtig erklärt wurde. Der Angreifer bekam die erste Gelbe wegen Meckerns. Aber diese „wurde nicht ordnungsgemäß erteilt, sie wurde in seinem Rücken gezeigt. Daher hat sie mangels Kundgabe auch keine Wirkung erlangt“, erklärte das DFB-Bundesgericht damals.
DFB-Lehrbrief: „Nicht in eine Spielertraube hinein“
Der im Anschluss aufgesetzte 79. DFB-Lehrbrief unterstrich: „Eine Gelbe Karte muss mit Nachdruck gezeigt werden, so dass dem Spieler deutlich wird, dass ein weiteres Fehlverhalten zu ‚Gelb-Rot‘ oder zum Feldverweis führt. Der Schiedsrichter sieht den Spieler dabei an und zeigt die Karte nicht in eine Spielertraube hinein.“
KYU-HYUN PARK DARF GEGEN OLDENBURG SPIELEN
Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat dem Antrag der SG Dynamo Dresden stattgegeben und die Gelb-Rot-Sperre gegen Linksverteidiger Kyu-Hyun Park aufgehoben. Die SGD hatte in Zusammenarbeit mit der Kanzlei BluePort Legal Protest eingelegt, weil der Südkoreaner die erste Verwarnung im Auswärtsspiel gegen den SV Meppen nicht wahrgenommen hatte.
„Wir haben am Samstag ein sehr wichtiges Heimspiel vor uns, dass wir mit dem bestmöglichen Kader bestreiten und unbedingt gewinnen wollen. Deshalb sind wir sehr froh darüber, auch auf Kyu-Hyun Park zurückgreifen zu können“, erklärte Sportgeschäftsführer Ralf Becker.
Nach einem Foulspiel in der 68. Minute hatte Schiedsrichter Lars Erbst den Linksfuß mit der Ampelkarte des Feldes verwiesen. Vier Minuten zuvor war „Parki“ mit einer Gelben Karte wegen Zeitspiels verwarnt worden. Diese hatte er jedoch nicht sehen können, weil der Unparteiische sie zeigte, als der Spieler mit dem Rücken zu ihm gewandt war. Der Außenbahnspieler wusste vor dem Foul, das zum Platzverweis führte, folglich nichts von seiner bereits bestehenden Verwarnung.
In seinem Urteil folgte der DFB nun der Argumentation des Vereins. Demnach muss eine Gelbe Karte dem Spieler „deutlich von Angesicht zu Angesicht“ gezeigt werden, damit sie ihre Wirkung erlangt.